Finnéss | Livemusiker & DJ

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Livemusik und DJ-Tätigkeit

(Stand: März 2026)

§ 1 Definitionen & Geltungsbereich

1. Künstler: Finn Schüßler (nachfolgend „Künstler“).

2. Veranstalter: Der jeweilige Auftraggeber des Events (nachfolgend „Veranstalter“).

3. Event: Die im Vertrag oder Angebot definierte Veranstaltung.

4. Gage: Die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Leistungen des Künstlers.

5. Vertragspartner: Veranstalter und Künstler gemeinsam.

6. Diese AGB regeln alle Livemusik- und DJ-Leistungen des Künstlers. Sie gelten mit Annahme 

   eines schriftlichen Vertrags, Angebots oder einer bestätigten mündlichen Absprache.

§ 2 Pflichten des Veranstalters

1. Zugang & Aufbau: Der Veranstalter stellt den Zugang zum Auftrittsort spätestens 60 Minuten 

   (ideal 150 Minuten) vor Beginn sicher.

2. Abbau: Der Abbau erfolgt unmittelbar nach dem Event oder nach Absprache am Folgemorgen.

3. Änderungen: Ort- oder Zeitänderungen sind unverzüglich telefonisch und schriftlich zu melden.

4. Liedauswahl & Repertoire: Wunschlieder sind spätestens 4 Wochen vorab bekannt zu geben.

   Sollen Lieder außerhalb des Repertoires des Künstlers einstudiert werden, wird der zeitliche

   Mehraufwand je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad mit 100 € bis 200 € pro Lied berechnet.

5. Erfüllung durch Dritte: Diese Pflichten können auch durch Eventplaner oder Dritte übernommen werden.

§ 3 Politische und religiöse Neutralität & Abbruchrecht

1. Informationspflicht: Der Veranstalter ist verpflichtet, den Künstler bereits bei Anfrage darüber 

   zu informieren, sofern es sich um eine religiöse oder politische Veranstaltung handelt.

2. Rücktritts- und Abbruchrecht: Unterbleibt diese Information und ist der Künstler mit der 

   Ausrichtung nicht einverstanden (d'accord), behält sich der Künstler das Recht vor, den Vertrag 

   fristlos zu kündigen oder den Auftritt vor Ort unverzüglich abzubrechen. 

3. Honoraranspruch: In diesem Fall bleibt der Anspruch auf die volle vereinbarte Gage bestehen.

§ 4 Pflichten des Künstlers & Technik-Qualität

1. Der Künstler erscheint pünktlich mit dem im Vorgespräch abgestimmten Equipment.

2. Fremdtechnik: Sollte Fremdtechnik genutzt werden, die nicht dem Qualitätsstandard des Künstlers 

   entspricht oder den Erfolg der Veranstaltung gefährdet, behält sich der Künstler das Recht vor, 

   kurzfristig auf eigene Backuplösungen zurückzugreifen. Für die Bereitstellung dieser Technik 

   fallen zusätzliche Kosten an: 300 € für Soundtechnik und/oder bis zu 350 € für Lichttechnik.

§ 5 Veranstaltungen im Freien & Strom

1. Schutz des Equipments: Der Veranstalter stellt geeigneten Wetterschutz (Überdachung etc.). 

   Schäden durch Witterung trägt der Veranstalter.

2. Stromanschluss: Ein stabiler Stromanschluss muss binnen 20 m verfügbar sein. Ist dies nicht 

   möglich, muss der Künstler 7 Tage vorher für die Organisation einer akkubetriebenen Alternative

   informiert werden.

§ 6 Rücktritt & Stornierung

1. Stornierung durch den Veranstalter:

   - Bis 60 Tage vor dem Event: 30 % der Gage

   - Bis 30 Tage vor dem Event: 50 % der Gage

   - Bis 14 Tage vor dem Event: 70 % der Gage

   - Bis 7 Tage vor dem Event: 100 % der Gage

2. Umbuchung: Bei einem Neuauftrag zu einem anderen Termin können die Stornokosten nach 

   persönlicher Absprache individuell geregelt werden.

3. Rücktritt durch den Künstler: Bei zwingenden Gründen (Krankheit etc.) vermittelt der Künstler 

   Ersatz. Der DJ-Kollege André Prinz (Mobil +49 176 32904868) ist im Ernstfall für die 

   Ersatzorganisation bevollmächtigt.

§ 7 Spontane Verlängerung

Verlängerungen werden pro angefangene 30 Minuten berechnet:

1. Livemusik-Leistung: 200 €

2. DJ-Leistung (regulär): 125 €

3. DJ-Leistung (zwischen 02:00 und 03:00 Uhr): 250 €

§ 8 Zahlungsabwicklung

1. Anzahlung: 30 % der Gage mit Auftragserteilung (nicht rückerstattbar).

2. Restzahlung: Binnen 14 Tagen nach dem Event.

3. Verzug: Bei Zahlungsverzug werden 5 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz fällig.

§ 9 Anfahrt & Unterkunft

1. Zufahrt & Parken: Kostenfreier, gesicherter Parkplatz in unmittelbarer Nähe ist sicherzustellen.

2. Unterkunft: Ab 30 Min. Anfahrtszeit (mit Veranstaltungs-Ende in der Nacht) ist eine angemessene

   Unterkunft vor Ort durch den Veranstalter bereitzustellen oder zu vergüten.

3. Vorabend-Anreise: Ab 2 Std. Anfahrt und Mittagsbeginn (mit Ende in der Nacht) ist eine 

   Vorabend-Übernachtung erforderlich. Hierfür fällt eine Tagespauschale von 950 € an.

4. Flugreisen: 950 € Pauschale pro zusätzlichem Reisetag zzgl. aller Reisekosten.

§ 10 Besonderheiten am Veranstaltungsort

1. Auf-/Abbauzeit: Es ist ein Fenster von 90–120 Min. für Auf- und Abbau einzuplanen.

2. Barrierefreiheit: Bei nicht barrierefreien Locations stellt der Veranstalter Hilfspersonal.

3. Standort: Der Stellplatz muss trocken, eben, stabil und staubfrei sein.

§ 11 Nutzungsrechte & Eigenwerbung

Der Künstler darf Bild- und Videomaterial für Eigenwerbung (Website, Social Media) nutzen, sofern nicht schriftlich widersprochen wurde. Der Veranstalter stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

§ 12 Haftung & Höhere Gewalt

1. Haftung: Der Künstler haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, begrenzt auf die 

   Höhe der Gage. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder 

   der Gesundheit bleibt unberührt. Der Veranstalter stellt den Künstler von Ansprüchen 

   Dritter frei, die am Veranstaltungsort entstehen.

2. Höhere Gewalt: Ereignisse außerhalb der Kontrolle beider Parteien (Naturkatastrophen, 

   Streiks, Pandemien) befreien von der Leistungspflicht. Bereits geleistete Anzahlungen 

   für nicht erbrachte Leistungen werden (abzüglich entstandener Aufwendungen) erstattet.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO gespeichert. Eine 

Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer an den Notfallkontakt André Prinz im Ernstfall.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Vertraulichkeit: Beide Parteien wahren Stillschweigen über geschäftliche Interna.

2. Schriftform: Änderungen bedürfen der Schriftform.

3. Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem 

   wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

4. Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Heidelberg.